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BGH: Räumungsvergleich schließt nachträgliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unberechtigter Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht zwingend aus
Ist einem Mieter wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gekündigt worden, kann ihm gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Schadensersatzanspruch zu stehen. Ein Räumungsvergleich schließt die nachträgliche Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs nur aus, wenn die Auslegung des Vergleichs ergibt, dass die Parteien mit dem Vergleich auch etwaige Ansprüche des Mieters wegen eines nur vorgetäuschten Eigenbedarfs abgegolten werden sollten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ...