Leichte Prellungen von über zwei Wochen aufgrund unverschuldeten Verkehrsunfalls rechtfertigen Schmerzensgeld von 250 EUR

Erleidet ein Verkehrsunfallopfer leichte Prellungen, die mit Ibuprofen 600 behandelt werden können und zwei Wochen anhalten, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 250 EUR. Ein höheres Schmerzensgeld kommt aufgrund der Geringfügigkeit der Verletzungen nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Verkehrsteilnehmer aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls leichte Prellungen im Bereich der Brustwirbelsäule, des Thorax, der Lendenwirbelsäule und des rechten Ellenbogens. Die Verletzungen wurden in der Folgezeit mit Ibuprofen 600 behandelt und dauerten etwa zwei Wochen an. In dieser Zeit war das Unfallopfer weitestgehend beschwerdefrei. Aufgrund der erlittenen Prellungen klagte das Unfallopfer gegen den Unfallverursacher unter anderem auf Zahlung eines Schmerzensgelds von 500 EUR. Das Landgericht München I wies die Schmerzensgeldklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Unfallopfers.

Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund leichter Prellungen Das Oberlandesgericht München entschied nur zum Teil zu Gunsten des Unfallopfers. Ihm stehe aufgrund der erlittenen Prellungen ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 250 EUR zu. Zwar habe das Unfallopfer ca. zwei Wochen lang unter Schmerzen gelitten, welche medikamentös behandelt wurden. Es habe sich aber um keine besonders schweren Prellungen gehandelt, die zudem mit einem nicht sonderlich starken Medikament gut zu behandeln waren.

  • Vorinstanz:
    • Landgericht München IUrteil[Aktenzeichen: 17 O 9215/14]

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Oberlandesgericht München
  • Entscheidungsart:Urteil
  • Datum:08.07.2016
  • Aktenzeichen:10 U 3138/15

Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)