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Baufirma hat aufgrund mangelhafter Leistung Kosten einer vom Sachverständigen für notwendig gehaltenen, aber objektiv unnötigen Nachbesserung zu tragen
Hält ein anerkannter Sachverständiger die Beseitigung eines Mangels durch eine Nachbesserung für erforderlich, obwohl objektiv eine günstigere Mängelbeseitigung möglich wäre, kann der Auftraggeber dennoch die Kosten der unnötigen Nachbesserung von der Baufirma verlangen. Die Baufirma trägt insofern das Prognoserisiko. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.