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Betreten von Kinderspielplätzen mit Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50 cm unzulässig
Hundebesitzern mit Hunden, die eine Schulterhöhe von über 50 cm haben, ist nach der Münchner Hundeverordnung auch das bloß fahrlässige Betreten von Spiel- und Bolzplätzen untersagt. Das Amtsgericht München hat daher eine Rentnerin wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Betretungsverbot von Kinderspielplätzen mit einem größeren Hund zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt.