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EU-Mitgliedsstaaten dürfen UberPop-App ohne Vorlage eines Gesetzesentwurfs an die EU-Kommission strafrechtlich ahnden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten der EU die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden dürfen, ohne der Kommission den Gesetzentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitzuteilen.