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Ehefrau muss Ferienhaus mitsamt eingebauten Elektroküchengeräten an Ehemann übergeben
Ist ein Ehegatte anlässlich der Scheidung zur Übertragung des Eigentums an einem Ferienhaus verpflichtet, so umfasst diese Pflicht, die in der Einbauküche installierten Elektrogräte. Denn diese sind grundsätzlich als Zubehör des Hauses im Sinne von § 97 BGB zu werten. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.