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Ausgebildete Krankenschwester muss sich bei langjähriger Arbeitslosigkeit auch auf Vermittlungsvorschlag als Altenpflegerin bewerben
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass es einer ausgebildeten Krankenschwester, die langjährig Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter bezieht, zumutbar ist, sich auf einen Vermittlungsvorschlag als Altenpflegerin zu bewerben.