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Parken in Halteverbotszone: Fahrzeugbesitzer muss Abschleppkosten bezahlen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Autofahrer, der sein Fahrzeug innerhalb einer mobilen Halteverbotszone abstellt, die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs zu tragen hat. Das Gericht verwies darauf, dass die Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr niedriger zu bewerten sind als im fließenden Verkehr. Daher muss sich ein Autofahrer über ein etwaiges Halteverbot an dem beabsichtigten Abstellplatz gegebenenfalls durch Rückschau auf die ...