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Kein Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft: Probezeit-Kündigung eines Nigerianers wegen Mängeln im Leistungsbereich gerechtfertigt
Das Landearbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Kündigung eines in Nigeria geborenen Beschäftigten der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld, die er kurz vor Ende seiner sechsmonatigen Probezeit erhalten hatte, rechtmäßig erfolgte, da dem Arbeitgeber keine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft nachzuweisen war.