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Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist bei gestuftem Ausschreibungsverfahren nicht zur Einladung eines externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet
Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht in jedem Fall gemäß § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung des externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. So darf er eine Stelle gleichzeitig extern und intern ausschreiben. Dabei kann die externe Ausschreibung unter den Vorbehalt gestellt werden, dass externe Bewerber nur zum Zuge kommen sollen, wenn sich nicht genug interne Bewerber finden (gestuftes Ausschreibungsverfahren). Können die freien Stellen alle mit ...