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Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" bleibt vorläufig verboten
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" auf der B 6 bleibt vorläufig verboten bleibt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Hannover.