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Baugenehmigung für Studentenwohnheim mit Stellplätzen rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Baugenehmigung zur Errichtung eines Studentenwohnheims mit Stellplätzen auf einem Grundstück in Koblenz-Metternich rechtswidrig ist, da die genehmigten Stellplätze zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen für einen Nachbarn führen.