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Verspätungsgeld für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen rechtmäßig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Erhebung von Verspätungsgeldern für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.