Aktuelle News
Überwachungspflicht des Architekten hinsichtlich der Bauausführung der Abwasserrohrleitungsführung
Ein Architekt muss bei der Errichtung eines Einfamilienhauses die Bauausführung der Abwasserrohrleitungsführung überwachen. Kommt er dieser Überwachungspflicht nicht nach, macht er sich haftbar. Dies hat das Oberlandesgerichts Brandenburg entschieden.