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Steganlage darf bei Gefährdung eines geschützten Biotops nicht erweitert werden
Die Erweiterung einer Steganlage im Großen Zernsee ist wegen der Gefährdung eines geschützten Biotops rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt.