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Bundeskartellamt darf Apple schärfer kontrollieren
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Er hat damit zum zweiten Mal über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden.