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Im Baustellenbereich muss nicht jede Unebenheit besonders gekennzeichnet werden
Bei Straßenbaumaßnahmen muss nicht jede Unebenheit besonders gekennzeichnet werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, dass in seinem Urteil Ausführungen zur Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich macht.