Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklage eines Lehrers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin gekündigt worden war, abgewiesen.
Die außerordentliche Kündigung sei laut Arbeitsgericht gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle. Es könne nicht angenommen werden, dass der Kläger zukünftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.
Persönliche Einstellung des Lehrers mit Tätigkeit als Lehrer unvereinbar
Dem Kläger komme es darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Sofort vollziehbare oder bestandskräftige Untersagung der Ausübung der Lehrtätigkeit rechtfertigt ordentliche Kündigung des Lehrers ( Landesarbeitsgericht NiedersachsenUrteil[Aktenzeichen: 12 Sa 443/13] )
- Berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue rechtfertigt Aufnahme einer Lehrerin in die sogenannte "Schwarze Liste" ( Verwaltungsgericht DarmstadtUrteil[Aktenzeichen: 5 K 1685/10.DA] )
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Arbeitsgericht Berlin
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:16.01.2019
- Aktenzeichen:60 Ca 7170/18