Nextbike darf Kunden nicht wegen Bagatellen von der Nutzung ausschließen

Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass die Nextbike GmbH Kundinnen und Kunden nicht wegen jeder "unsachgemäßen Nutzung" eines Mietfahrrads und auch nicht aus "begründetem Anlass" von der Nutzung ausschließen darf. Diese Klauseln in den Bedingungen sind unwirksam.

Im zugrunde liegenden Fall beanstandete der Bundesverband der Verbraucherzentralen in den Vertragsbedingungen von Nextbike neun Klauseln. Das Unternehmen war teilweise einsichtig und verpflichtete sich, sieben Klauseln nicht mehr zu verwenden. Vor dem Landgericht Leipzig waren daher nur noch zwei Bedingungen strittig. Nextbike hatte sich darin vorbehalten, Kunden bei "unsachgemäßer Nutzung" eines Mietfahrrads sofort von der Nutzung auszuschließen. Schon ein Verstoß gegen die Bestimmung, den Fahrradkorb mit nicht mehr als fünf Kilogramm zu belasten, hätte demnach zu einer Sperre führen können.
Klauseln unverhältnismäßig Das Landgericht Leipzig entschied, dass die Klausel unverhältnismäßig sei. Im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung ermögliche sie auch bei Bagatellverstößen und ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Das Unternehmen dürfe Kunden auch nicht bei "begründetem Anlass" von der weiteren Ausleihe ausschließen. Diese Formulierung sei nicht klar und verständlich.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Landgericht Leipzig
  • Entscheidungsart:Urteil
  • Datum:19.02.2019
  • Aktenzeichen:08 O 2124/18

Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm)