Genehmigung für Nutzungsänderung von zwei Ferienwohnungen in Hannover voraussichtlich rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die von der Landeshauptstadt Hannover erteilte Genehmigung für die Nutzungsänderung zweier Wohnungen zu Ferien- und Messewohnungen in einem reinen Wohngebiet sich voraussichtlich als rechtswidrig erweisen wird und vorerst nicht ausgenutzt werden darf.

Das streitgegenständliche Grundstück liegt in einem seit dem 24.07.1970 rechtsverbindlich festgesetzten reinen Wohngebiet. Die Landeshauptstadt Hannover genehmigte die Nutzung des überwiegenden Teils des Mehrfamilienhauses als Ferien- und Messewohnung und stützte sich hierbei auf die am 13.05.2017 in Kraft getretene Regelung in § 13a der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die enthaltenen Neuerungen sehen unter anderem die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Zulässigkeit von Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten vor, weil sie zu den kleinen Beherbergungsbetrieben gehören können.

Nachbar wendet sich gegen die Genehmigung von Ferienwohnungen in Wohngebiet
Mit dem Eilantrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen diese Genehmigung wiederherzustellen, hatte ein Nachbar vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts komme der Vorschrift keine Rückwirkung für Bebauungspläne älteren Datums zu.

Kein Hineinwirken in bestehende Bebauungspläne durch Änderung der Bauordnung
Dem Verordnungsgeber sei es verwehrt, in bestehende Bebauungspläne durch Änderungen der Baunutzungsverordnung hineinzuwirken. Dies gelte auch, wenn der Verordnungsgeber die Änderung als "Klarstellung" verstanden wissen will. Es sei lediglich denkbar, § 13a BauNVO als Auslegungshilfe heranzuziehen. Entscheidend bleibe aber, wie die Festsetzung eines reinen Wohngebietes damals von der Gemeinde verstanden wurde und werden musste. Es bleibe daher in diesem Fall bei der in der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts entwickelten bauplanungsrechtlichen Unterscheidung zwischen Ferienwohnungen und Beherbergungsbetrieben.

    Angaben zum Gericht:

    • Gericht:Verwaltungsgericht Hannover
    • Entscheidungsart:Beschluss
    • Datum:23.07.2020
    • Aktenzeichen:4 B 2507/20

    Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ku)