Rechtsanwalt Arbeitsrecht Leipzig, Dresden, Chemnitz

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig, Chemnitz, Dresden, Borna und Eilenburg berät Arbeitgeberin und Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, denn das Arbeitsrecht betrifft beide Seiten gleichermaßen. Eine Auflistung unserer Leistungen finden Sie weiter unten.

Wir vertreten beide Parteien, weil wir die Sichtweisen und Ziele beider sehr gut einschätzen und verstehen können.

Unser Ziel ist es grundsätzlich schnelle und auch unkomplizierte Lösungen für unsere Mandantinnen und Mandanten zu finden, im besten Fall außergerichtlich. Manchmal genügt ein Schreiben oder ein Anruf, um Ihre Sorgen und Probleme in die richtige Richtung zu lenken oder zu lösen.

Wenn die Fronten allerdings verhärtet sind stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Gerichtsverfahren zur Seite.

Wir vertreten die Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und auch dem Bundesarbeitsgericht.

Wir gestalten jeden Arbeitsvertrag individuell für Arbeitgeber und überprüfen selbstverständlich auch Arbeitsverträge von Arbeitnehmern. Wenn ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht und dieses beendet werden soll, so prüfen wir den Arbeitsvertrag und zeigen Ihnen entsprechende Möglichkeiten auf, wenn es diese gibt.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und eventuell auf Prozesskostenhilfe angewiesen sein, so beraten wir Sie selbstverständlich bereits im Vorfeld über alle wichtigen Dinge. Wenn Sie über Rechtsschutz verfügen übernehmen wir jegliche Korrespondenz und die Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Wurde Ihnen bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis erteilt und Sie möchten dies prüfen lassen, stehen wir Ihnen bei der „Übersetzung der Zeugnissprache“ gerne zur Verfügung.

Häufig sind negative Bewertungen durch Nutzung eines besonderen Sprach-Codes durch den Arbeitgeber auf den ersten Blick nicht erkennbar; versteckte unrichtige oder unwahre Angaben bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, einem scheidenden Arbeitnehmer den Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis zu erschweren. Hier hat der Arbeitnehmer das Recht, beim zuständigen Arbeitsgericht eine Zeugnisklage einzureichen und Abänderung zu verlangen. Unser Profil runden wir durch persönliche Betreuung, engagierten Einsatz und ständige Fortbildungen, speziell im Arbeitsrecht, ab.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch oder per Mail und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Als Anwalt / Rechtsanwalt ivertreten wir bundesweit Ihre Interessen im Arbeitsrecht!

Leistungen im Arbeitsrecht von A-Z:

  • Abfindungsverhandlungen zwischen den Parteien
  • Abmahnung (Aussprechen und Verteidigung)
  • Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsvertragsgestaltung, Arbeitsvertrag
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsveränderungen
  • Betriebsübertragungen, Unternehmenskauf
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Dienstwagenregelungen
  • Eingruppierungsfragen
  • Elternzeit
  • Kündigung und Führen von Kündigungsschutzprozessen/ Kündigungsschutzklage
  • Lohn- und Gehaltsrückstandsverfahren
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Mitbestimmungsrecht
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Tarifrecht
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Trennungsverhandlungen zwischen den Parteien
  • Urlaubsgewährung und -abgeltung
  • Versetzung
  • Zeugnisbewertung