Einmaliger Cannabiskonsum eines Piloten rechtfertigt keine Anordnung eines auf harte Drogen erstreckten Drogenscreenings
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Steht fest, dass ein Pilot einmalig Cannabis konsumiert hat, so ist die Anordnung eines auf harte Drogen erstreckten Drogenscreenings unverhältnismäßig und damit unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.