Weniger Kandidaten bei Betriebsratswahl als vorgesehen: Kleinerer Betriebsrat zulässig
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Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.