Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen (die Erbmasse) einer Person nach ihrem Tod (dem Erbfall) erhält. Dabei kann die Erbmasse nicht nur ein Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten beinhalten. Auch hier regelt das Erbrecht, wer für diese Nachlassverbindlichkeiten (Schulden) zu haften hat. Tritt ein Erbfall ein, besteht die Möglichkeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Für die Klärung von Rechts- und Verfahrensfragen sind die Nachlassgerichte zuständig.

Beim Erbrecht ist auch das Familienrecht einzubeziehen. Durch enge Verwandtschaftsverhältnisse kann man sogar pflichtteilsberechtigt sein, auch wenn dies oftmals nicht im Sinne des Erblassers war. Einem potentiellen Erben steht ebenso ein Auskunftsrecht über die Erbmasse zu.

Grundsätzlich kann jeder über sein Vermögen selbst verfügen und entsprechende Vorkehrungen über den Verbleib seines Vermögens nach dem Tod beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag treffen. Ist dies nicht vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge.

Wir verfügen nicht nur über die nötigen juristischen Fachkenntnisse, sondern bringen auch die nötige Menschenkenntnis in das Mandat ein, um ein solch sensibles Rechtsgebiet wie das Erbrecht bearbeiten zu können.

Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Erbe in Ihrem Sinne verteilen wollen und hierfür die erforderliche Beratung in Anspruch nehmen möchten. Ist ein Erbfall eingetreten und Sie fühlen sich um Ihren Erbanteil betrogen, helfen wir Ihnen ebenso. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit außergerichtlich sowie gerichtlich. Die Fähigkeiten unseres Mediators Stefan Göring, können auch hier zur Streitbeilegung hilfreich zur Seite stehen.

Unsere Leistungen im Erbrecht von A-Z:

  • Auskunftsansprüche
  • Annahme oder Ausschlagung eines Erbes
  • Betreuungsrecht
  • Erbschaftsteuerberatung
  • Erbvertrag
  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachlassabwicklung
  • Patientenverfügung
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsgestaltung, Testamentsanfechtung und Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermächtnisse
  • Betreuungsrecht und Patientenverfügungsrecht