Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Der Gesetzgeber stellt den Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das Strafrecht ist dabei jenes Rechtsgebiet, welches am intensivsten in die Privatsphäre eingreift; so können beispielsweise Personen vernommen, Wohnungen durchsucht, Gegenstände beschlagnahmt oder sogar Personen in Untersuchungshaft genommen werden. Ziel des Strafrechts ist es, den Rechtsfrieden aufrecht zu erhalten, den Schutz der Allgemeinheit und des friedlichen Zusammenlebens zu sichern.

In Anbetracht der nachteiligen Konsequenzen ist es stets ratsam, sich bei dem Vorwurf einer Straftat frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Nur wenn sich ein Rechtsanwalt ausführlich mit dem übergebenen Mandat und den Umständen des Einzelfalls auseinandersetzt und dies der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Strafgericht) vorträgt, können auch Einzelfallentscheidungen – abweichend von der Mehrheit der Fälle – getroffen werden. Zwar sind bei der Beurteilung, ob eine Straftat vorliegt oder nicht, Voraussetzungen gegeben, aber das Maß der Bestrafung ist dehnbar. So werden die persönlichen, finanziellen, beruflichen und familiären Verhältnisse des Beschuldigten / Angeklagten immer in das Urteil einfließen.

Wird ein rechtswidriges Verhalten nicht als strafbar eingestuft, kann es aber dennoch eine so genannte Ordnungswidrigkeit sein.

Fast jedem Autofahrer ist es schon einmal passiert: Eine kleine Unaufmerksamkeit und schon hat es geblitzt. Im günstigsten Fall wird dies mit einem Verwarnungsgeld geahndet, bei größeren Geschwindigkeitsüberschreitungen folgt ein so genannter Bußgeldbescheid, der neben einer Geldbuße auch Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg und eventuell ein Fahrverbot beinhalten kann. Damit sind Einschnitte in die Mobilität und nicht zuletzt in die Berufstätigkeit gegeben.

Dies ist nur ein kleiner Auszug der Angelegenheiten, die unter dem Oberbegriff der „Ordnungswidrigkeit” zusammengefasst sind.

Wir bieten Ihnen umfangreiche Beratung und Vertretung in allen Facetten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Unser Ziel ist es, eingeleitete Verfahren zur Einstellung zu bringen und sich ergebende Nachteile für unsere Mandanten so gering wie möglich zu halten.

Unsere Leistungen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht von A-Z:

  • Beratung und Vertretung bei Ermittlungsmaßnahmen
  • Verteidigung in Strafsachen, zum Beispiel:
    • Beleidigung
    • Betrug
    • Brandstiftung
    • Diebstahl
    • Entführung
    • Erpressung
    • Körperverletzung (fahrlässig und vorsätzlich)
    • Nebenklageverfahren
    • Nötigung
    • Pflichtverteidigung
    • Raub
    • Steuerstrafverfahren
    • Unterschlagung
    • Urkundenfälschung
    • Verleumdung
  • Vertretung in Bußgeldverfahren / Bußgeldbescheid, zum Beispiel:
    • Geschwindigkeitsüberschreitungen
    • Rotblitzer