Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Das Sprichwort lautet: „Konkurrenz belebt das Geschäft“. Doch was tun, wenn sich die Konkurrenz nicht „sauber“ verhält? Der Gewerbliche Rechtsschutz bietet hier die Möglichkeit, sich vor unlauterem Wettbewerb eines Konkurrenten zu schützen. Die Grundsätze dieses Prinzips sind im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) manifestiert. Ziel des UWG ist es, den freien Wettbewerb zu fördern, jedoch mit fairen Mitteln. Wirbt man mit unfairen, „unlauteren“ Mitteln um die Gunst von Kunden, verstößt man gegen das UWG. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Straftatbestände können die Folge sein.

Folgende Handlungen sind beispielsweise unzulässig:

  • Herabsetzung oder Verunglimpfung von Produkten, Dienstleistungen oder Tätigkeiten eines Mitbewerbers
  • Verletzung der Geschäftsehre, um einen Mitbewerber zu schädigen
  • Nachahmung von Waren
  • Gezielte Behinderung von Mitbewerbern
  • Aggressive geschäftliche Handlungen
  • Ausnutzen gewisser Schwächen (geistige / körperliche Gebrechen)
  • Irreführende und vergleichende Werbung
  • Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

In der Wirtschaft kann dies zu Umsatz- und Gewinneinbußen führen, wenn der „unlautere“ Mitbewerber auf diesem Wege die Kunden an sich zieht.

Wir beraten Unternehmen und Gewerbetreibende jeglicher Art mit der Gestaltung und dem Auftritt ihrer Werbemaßnahmen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Prüfung und Verfolgung von Wettbewerbsverstößen mittels Abmahnung und Einstweiligem Rechtsschutz, um weitere Schäden zu vermeiden. Sofern unsere Mandanten selbst eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir deren Berechtigung und wehren diese ab.

Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz von A-Z:

  • Abwehr von Abmahnungen / Unterlassungen
  • Beratung von Werbeauftritten im Rahmen des UWG
  • Gestaltung von Abmahnungen / Unterlassungserklärungen
  • Gerichtliche Geltendmachung