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Vom Vermieter mit Pfefferspray verjagt: Mieter hat nach Sturz bei Flucht Anspruch auf Schmerzensgeld
Wird jemand grundlos in die Flucht geschlagen und verletzt dieser sich dabei, liegt ein sogenannter "Herausforderungsfall" vor, der einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen kann. Dies entschied das Amtsgericht München.