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Turban tragender Sikh hat keinen zwingenden Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht beim Motorradfahren
Die Berufung eines Sikh, dessen Antrag auf Befreiung von der für Motorradfahrer geltenden Schutzhelmpflicht von der Stadt Konstanz abgelehnt worden war, hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nur teilweise Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Stadt wegen der Religionsfreiheit nicht gezwungen sei, ihm die beantragte Ausnahme von der Helmpflicht zu genehmigen. Allerdings kam der Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis, dass die Stadt das ihr eingeräumte Ermessen ...