Aktuelle News
Getrennt lebende Ehegatten müssen Betriebskosten der im beiderseitigen Miteigentum stehenden Eigentumswohnung tragen
Sind die Ehegatten gemeinsam Miteigentümer einer Eigentumswohnung, so hat sich der Ehegatte, der anlässlich einer Trennung aus der Wohnung zieht, grundsätzlich in Höhe seines Miteigentumanteils an den nicht umlagefähigen Betriebskosten zu beteiligen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Betriebskosten vom Wohnvorteil im Rahmen der Berechnung des Trennungsunterhalts abgezogen wurden. Dies hat das Amtsgericht Heilbronn entschieden.