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Radfahrerin hat nach Sturz aufgrund eines Bodenlochs auf Waldweg keinen Anspruch auf Schadensersatz
Das Oberlandesgericht am Main hat entschieden, dass ein Waldbesitzer für "waldtypische Gefahren" nicht verantwortlich ist. Zudem kann das allgemeine Lebensrisiko nicht auf den verkehrssicherungspflichtigen Waldbesitzer abgewälzt werden, selbst wenn atypische Gefahren vorliegen. Eine Radfahrerin, die sich bei einem Sturz aufgrund eines Bodenlochs auf dem Waldweg verletzt, hat daher keinen Anspruch auf Schadensersatz.