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Arbeitnehmer hat nach unwirksamer Versetzung Anspruch auf Kostenerstattung für Zweitwohnung
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Arbeitgeberin dazu verpflichtet, ihrem Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Versetzung die Kosten für eine Zweitwohnung und eines Teils der Heimfahrten zu erstatten sowie ein Tagegeld zu zahlen.