Aktuelle News
Dienst im Katastrophenschutz berechtigt nicht zum verlängerten Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für in Ausbildung befindliche Kinder nach Vollendung des 25. Lebensjahres auch dann kein Kindergeldanspruch besteht, wenn sie sich für einen mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet haben und deshalb vom Wehrdienst freigestellt wurden.