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Anspruch auf einen Verfahrensbeistand bereits während der Altersfeststellung
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 9. April 2024 die Beschwerde der Stadt Freiburg gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen, mit dem es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines potenziell unbegleiteten Minderjährigen gegen die Beendigung seiner vorläufigen Inobhutnahme nach erfolgter Altersfeststellung angeordnet hat.