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Paddel-Verbot auf Fluss stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar
Das Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg hat einen Eilantrag gegen das sog. Paddel-Verbot des Landratsamts Bad Kissingen auf der Fränkischen Saale abgelehnt. Das bedeutet, dass das Paddel-Verbot vorläufig in Kraft bleibt.