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Bezugnahme des Vermieters auf Mietspiegel mit Einschränkung "nicht qualifiziert" führt nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
Ein Mieterhöhungsverlangen wird nicht dadurch formell unwirksam, weil der Vermieter zwar auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug nimmt, diesen aber für nicht qualifiziert im Sinne von § 558d Abs. 1 BGB hält. Die Verpflichtung zur Bezugnahme auf einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558a Abs. 3 BGB setzt nicht voraus, dass der Vermieter von seiner Eignung als Begründungsmittel überzeugt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ...