Aktuelle News
Bei Streit zwischen Eheleuten kann Wohnung nach Trennung einem Ehepartner gerichtlich zugesprochen werden
Trennen sich Eheleute, kann es schnell zum Streit um die Wohnung kommen. Können sie sich nicht einigen, kann ein Gericht die Wohnung einem der beiden zusprechen, wenn dies nötig ist, um eine "unbillige Härte" zu verhindern (§ 1361b BGB). Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sonst das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Aber auch andere Fälle sind denkbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ...