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Unberechtigte Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter: Mieter hat nach freiwilligem Auszug später keinen Anspruch auf Schadensersatz
Eine unberechtigte Kündigung kann eine schuldhafte Vertragsverletzung darstellen, die zum Schadensersatz verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kündigende erkannt hat oder erkennen musste, dass ein Kündigungsrecht nicht besteht. Bleibt dagegen bei einer sorgfältigen Prüfung ungewiss, ob tatsächlich ein Kündigungsrecht besteht, darf das Recht geltend gemacht werden, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich später das ...