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Zuweisung der Ehewohnung an Ehefrau aufgrund von durch Ehemann während ihrer Abwesenheit vorgenommen Veränderungen an Wohnung
Hat sich ein Ehepaar getrennt und nimmt einer der Ehegatten während der Abwesenheit des anderen Ehegatten eigenmächtig Veränderungen an der Ehewohnung vor, so kann dem anderen Ehegatten gemäß § 1361b Abs. 1 BGB die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Für eine räumliche Trennung der Eheleute kann zudem das Kindeswohl sprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.