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Aberkennung der Beamtenpension nach ausländischem Strafurteil rechtmäßig
Tatsächliche Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils sind im sachgleichen Disziplinarverfahren grundsätzlich auch dann bindend, wenn es sich um ein Urteil eines ausländischen Strafgerichts handelt. Ausnahmen bestehen - wie bei deutschen Strafurteilen - dann, wenn die Feststellungen offenkundig unrichtig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.