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Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen darf bei mangelnder Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats als beendet angesehen werden
Ein Arbeitgeber darf das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG als beendet ansehen, wenn der Betriebsrat keine weitere Verhandlungsbereitschaft über Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung von Massenentlassungen erkennen lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. ...