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Zurückweisung eines Scheidungsantrags aufgrund Verlustes des Aufenthaltsrechts einer an Alzheimer erkrankten, in Pflegeheim befindlichen Ehefrau
Führt eine Ehescheidung zum Verlust des Aufenthaltsrechts einer an Alzheimer erkrankten und im Pflegeheim befindlichen Ehefrau, so stellt dies für die Ehefrau eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1568 BGB dar. Der Scheidungsantrag muss somit zurückgewiesen werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.