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Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht von Bundesregierung zu Unrecht verweigert
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung bei der Beantwortung von Anfragen zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht ihrer Antwortpflicht nicht genügt und hierdurch Rechte der Antragsteller und des Deutschen Bundestages verletzt hat. Die streitgegenständlichen Fragen zu Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG über Investitionen in das Schienennetz, zu einem Gutachten zum Projekt "Stuttgart 21", zu Zugverspätungen und deren ...