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Ausländerin hat Anspruch auf Aufenthaltstitel aufgrund deutscher Staatsangehörigkeit ihres Kindes infolge missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung
Erkennt ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft zu einem ausländischen Kind an, nur um der ausländischen Mutter den Familiennachzug zu ermöglichen, so steht der Mutter dennoch ein Aufenthaltsrecht zu. Die Scheinvaterschaft schließt den Familiennachzug nicht gemäß § 27 Abs. 1a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.