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Internationale Zuständigkeit für Insolvenzverfahren über Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH liegt in Österreich
Das Landgericht Berlin hat aufgrund der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH (nach österreichischem Recht, im Folgenden: Schuldnerin) den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13. Dezember 2017 aufgehoben, da die internationale Zuständigkeit nicht in Deutschland, sondern in Österreich liege.