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Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft für angeblich aus Syrien stammende Familie aufgrund von Falschangaben rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage einer angeblich aus Syrien stammenden Familie abgewiesen, die sich gegen die Rücknahme der ihnen zuvor zuerkannten Flüchtlingseigenschaft gewehrt hatten.