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Videoüberwachung in den Stadtbahnen und Bussen mit Datenschutzrecht vereinbar
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Videoüberwachung in den Stadtbahnen und Bussen der ÜSTRA (Hannoversche Verkehrsbetriebe AG) mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Das Gericht wies damit die Berufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zurück und bestätigte im Ergebnis die Aufhebung einer datenschutzrechtlichen Anordnung.