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Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer Elementarschadensversicherung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein im Flussbett stehendes Wehr keinen Überflutungsschaden im Sinne einer Elementarschadensversicherung erleidet, wenn es durch Hochwasser beschädigt wird.