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BFH: Künstliche Befruchtung mittels ICSI-Methode kann einkommenssteuerrechtlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden
Die Kosten einer künstlichen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) kann einkommenssteuerrechtlich als außergewöhnliche Belastung gewertet werden. Die Befruchtung von mehr als drei Eizellen verstößt nicht gegen § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Embryonenschutzgesetzes (ESchG), wenn lediglich ein oder zwei entwicklungsfähige Embryonen zwecks Übertragung entstehen sollen und der Behandlung im Sinne des sogenannten deutschen Mittelwegs eine vorherige sorgfältige individuelle ...