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Sozialversicherungspflicht: Tätigkeiten im Bereich der Beerenernte und Pflege der Pflanzen sind als einheitliche Beschäftigung in der landwirtschaftlichen Produktion zu werten
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Tätigkeit im Bereich der Beerenernte und der Pflege der Beerenpflanzen als einheitliche Beschäftigung in der landwirtschaftlichen Produktion von Beeren zu werten ist und die insgesamt einfache Tätigkeiten im Obstanbau sozialversicherungsrechtlich nicht in mehrere Beschäftigungsverhältnisse (Pflanzen und Pflücken von Beeren) aufgeteilt werden kann.