STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte ist eine mittelständische, bundesweit tätige Kanzlei und bietet Ihnen umfangreiche Spezialisierungen an derzeit 5 sächsischen Standorten an. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen und kommunale Unternehmen.

Wir verfügen über Fachanwaltschaften im Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Versicherungs-, Verkehrs- und Familienrecht. Im Straf- , Miet- und WEG-Recht und im Medizinrecht wurden die Fachanwaltskurse bereits erfolgreich absolviert, so dass auch deren Verleihung der Fachanwaltstitel bevorstehen.

STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte vertritt die Ansicht, dass nur auf verschiedenen und spezialisierten Fachgebieten ausgebildete Rechtsanwälte und Mitarbeiter qualitativ hochwertige und effiziente Arbeit leisten können. Grundlage hierfür sind nicht nur jahrelange Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen, sondern ständige Fortbildungen, um das Höchstmaß an Kompetenz als starker Partner für Sie in unserer Kanzlei zu gewährleisten.

Wir zeichnen uns durch eine hervorragende Erreichbarkeit aus, oftmals ist es auch ausreichend, die Angelegenheit mit Hilfe der heutigen modernen Kommunikationsmittel abzuwickeln. Ein persönliches und zeitintensives Erscheinen vor Ort ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf steht Ihnen jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ein Spezialist aus unserem Team für einen persönlichen Termin zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Leistungen von STOLPE Rechtsanwälte - Fachanwälte informieren.

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Aktuelles

Aktuelle News -

Das Interesse individuell betroffener Krebspatienten an dem vorübergehend fortgesetzten Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments kann das Interesse der Verbraucher an der Einhaltung der Zulassungsvorschriften für Medikamente überwiegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat daher einen auf Unterlassen des Vertriebs und der Herstellung gerichteten Antrag zurückgewiesen.

Aktuelle News -

Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheines – unabhängig davon, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.