Familienrecht

Leider finden unsere Mandanten ihre Gegner nicht mehr nur im Verhältnis zu Dritten, sondern zunehmend im Bereich des eigenen Familien- und Verwandtenkreises. Das Familienrecht hat auch Einschnitte ins Erbrecht. Im Familienrecht lassen sich viele langwierige und emotional belastende Konflikte bei entsprechender vorzeitiger Regelung vermeiden, so dass die Interessen aller Beteiligten Berücksichtigung finden können.

Im Familienrecht könnte der Ansatzpunkt bereits bei der Gestaltung von Eheverträgen liegen, um so Auseinandersetzungen in einem eventuellen Scheidungsverfahren zu vermeiden. Soweit minderjährige Kinder involviert sind, sollte darin das Umgangs- und Unterhaltsrecht geregelt werden. Die Inhalte eines solchen Ehevertrages können individuell vereinbart werden.

Wir beraten unsere Mandanten professionell und praxisorientiert in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Dabei gehen wir auf die oftmals einhergehenden Emotionen ein, versuchen jedoch im Interesse unserer Mandanten eine sachliche Basis und vor allem Lösung zu finden, die alle Beteiligten zufrieden stellt.

Für Streitigkeiten familienrechtlichen Ursprungs sind die Familiengerichte zuständig. Wir vertreten Sie hierbei bundesweit. Wir beraten unsere Mandanten auch über die Möglichkeiten der Finanzierung derartiger Verfahren über die staatliche Verfahrenskostenbeihilfe.

Unsere Leistungen im Familienrecht von A-Z:

  • Abstammungsangelegenheiten (Eltern – Kind – Verhältnisse)
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Kindern
  • Betreuungsverfügungen
  • Ehescheidung
  • Eheverträge
  • Einstweilige Verfügungsverfahren
  • Gewaltschutzverfahren
  • Güterrecht
  • Hausratstrennungen
  • Kindesherausgabe
  • Mediation
  • Patientenverfügungen
  • Pflegschaft
  • Renten
  • Schiedsgerichtsverfahren
  • Sorgerecht
  • Trennungsberatung
  • Trennungsvereinbarungen
  • Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Versorgungsausgleich
  • Vormundschaft
  • Zugewinn